Heute können die meisten Jugendlichen es kaum abwarten, endlich den Führerschein für das Auto oder Motorrad zu machen. Viele gehen in diesem Alter noch zur Schule, möchten aber auf ein Fortbewegungsmittel nicht mehr verzichten. Da in diesem Alter wenig Geld da ist und man rechnen muß, zählt dazu, dass auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung günstig ist. Ein günstiger Punkt ist, das Fahrzeug zuerst als Zweitwagen auf ein Elternteil zuzulassen, und sich den erworbenen Schadenfreiheitsrabatt dann nach einigen Jahren übertragen (Rabattübertragung) zu lassen. Viele Versicherungen verlangen einen Kostenaufschlag, wenn ein Fahrer unter 23/25 Jahre alt ist. Nicht zu vergessen ist, dass für Fahranfänger eine 2-jährige Probezeit besteht, in der Verkehrsvergehen anders bewertet werden als bei Führerscheinbesitzern, die schon Älter als 21 Jahre sind und aus der Probezeit raus sind. Je nach Verkehrsvergehen gerät man schneller in eine Nachschulung als man ahnen kann oder bekommt den Führerschein abgenommen. Auch ist es oft so, dass bei Verkehrsvergehen (schwere Verstöße oder mehrere kleinere Verstöße) die Probezeitauf 4 Jahre verlängert wird.
Insbesondere gilt striktes Alkoholverbot und Drogenverbot für Fahranfänger in der Probezeit und für jugendliche Fahrer bis zum einundzwanzigsten Lebensjahr.
Das Fahrtraining fängt eigendlich erst an, wenn man den Führerschein besitzt. Als Fahranfänger heißt es dann, Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Hierzu sollte man erst einmal ein etwas älters (aber Verkehrstauglich) Fahrzeug nehmen. Es tut nicht so weh, wenn man das Auto zu Klump fahren sollte - es ist ja noch kein Meister vom Himmel gefallen -.
Dennoch ist der Anfang aller Dinge eine günstige Kfz-Haftpflichtversicherung.


Hier einige Einsparmöglichkeiten:

  • Zweitwagenregelung: Als Fahranfänger ist es am besten, vorerst den Wagen oder das Motorrad auf ein Elternteil anzumelden. Das ist die größte Einsparmöglichkeit, und nach einigen Jahren lässt man sich den Rabatt dann übertragen. Viele Versicherungen verlangen bei Personen, die unter 23 Jahre bzw. 25 Jahre alt sind, einen Zuschlag.
    Es gibt auch Versicherungen - Sie mögen im ersten Moment teuer erscheinen, sind aber aufgrund ihrer Versicherungsleistungen letztlich billiger - die diese Regelung nicht haben und Fahrpersonen jeden Alters ohne Aufschlag mitversichern, selbst begleitendes Fahren.
  • keine Vollkasko: Nehmen Sie zum Lernen ein älteres Fahrzeug, dafür schließt man eh keine Vollkaskoversicherung mehr ab. Beschaffen Sie sich z.B. ein günstiges und gutes älters Fahrzeug mit 2 Jahren Tüv (Hauptuntersuchung für 2 Jahre) und fahren das Fahrzeug so lange, bis es keinen Tüv mehr hat. 2 Jahre sind schnell um. Danach können Sie immer noch auf ein neueres Fahrzeug umsteigen.
  • Typklasse des Fahrzeug: Fahrzeuge (insbes. Autos) sind in Typklassen eingeteilt. Anhand der Unfallhäufigkeit eines Fahrzeugtyp wird die Typklasse eines Fahrzeugs ermittelt. Je höher die Typklasse eines Fahrzeugs, desto teurer die Versicherung. Schaffen Sie sich daher ein Fahrzeug an, dass eine kleine Typklasse hat. Das spart Versicherungsprämie! Ein S-Klasse Mercedes kann eine kleinere Typklasse haben als ein Kleinwagen.
  • Halbjahresregelung: Im Schadenfreiheitsrabatt wird man immer am Anfang eines Jahres besser/schlechter gestuft. Für einen anfänglichen Versicherungsbeginn gibt es jedoch die Halbjahresregelung. Wird ein Fahrzeug vor dem 01.Juli eines Jahres angemeldet, wird man im nächsten Jahr im Schadenfreiheitsrabatt schon eine Stufe besser gestuft, vorausgesetzt, man baut keinen verschuldeten Unfall.
    Berechnen Sie selbst, ob es Sinn macht, ggf. ein Fahrzeug vor dem 01. Juli eines Jahres anzuschaffen und anzumelden.

Es gibt noch weitere Rabattmöglichkeiten:

  • Versicherung der Eltern: Versicherungen gewähren Fahranfängern einen günstigeren Rabatt, wenn die Eltern mit ihrem Fahrzeug schon bei dieser Versicherung sind.
  • Einzelfahrer: Wenn Sie ausschließlich alleine ein Fahrzeug (Einzelfahrerrabatt) steuern, wäre es sinnvoll, dies bei einem Versicherungabschluss zu berücksichtigen. Dies wirkt sich positiv auf die Versicherungsprämie aus.
  • Frauenrabatt: das Risiko eines Unfalls wird bei Frauen geringer eingestuft.
  • Kilometerleistung: Schätzen Sie selber Ihre jährliche Fahrleitung ein. Je geriner die jährliche Fahrleistung, umso kleiner das versicherte Risiko für die Versicherung! Dies wirkt sich auf die Versicherungsprämie aus.

Bei manchen Versicherungen gibt es auch weitere Rabatte für Bahncardbesitzer, Besitzer von Jahreskarten für den öffentlichen Nachverkehr, Rabatt , wenn ein Sicherheitstraining absolviert wurde oder Rabatt für "begleitendes Fahren mit 17".


Es gäbe da noch die Rabattübertragung durch Großeltern, Eltern oder Verwandte. Das Problem dabei ist nur, dass man nur so viel Schadenfreiheitsrabatt zugeschrieben bekommt, wie man selber hätte einfahren können. Ein Fahranfänger steht aber erst am Anfang!

 

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