Kurzzeitkennzeichen / Überführungskennzeichen / Probefahrtenkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen haben eine Gültigkeit von meist 5 Tagen.
Diese Kennzeichen sind für Probefahrten, Prüfungsfahrten, Vorführungen oder
Fahrzeugüberführungen gedacht.
Das Kennzeichen besteht aus dem Kennzeichenbezirk, hier AC = Aachen sowie einer
Zahlenkombination,hier = 041234. Alles zusammen ist AC - 041234
Am rechten Ende des Kennzeichens im gelben Feld findet man das Gültigkeitsende des
Kurzzeitkennzeichen!
Die obere Zahlenreihe zeigt das Datum des Tages (hier 16) an,
die mittlere Zahlenreihe zeitgt das Datum des Monats (hier 10) an, in dem das
Gültigkeitsende des Tages liegt und die untere Zahlenreihe zeigt das Jahr (hier 12 = 2012) an,
in der das Gültigkeitsende von Tag und Monat liegen.
Somit ist das Gültigkeitende der Kurzzeitzulassung am 16.10.2012
Kurzzeitkennzeichen haben i.d.R. nur eine Gültigkeit für den nationalen Verkehrsraum.
Das Kennzeichen wird im Auslandseinsatz von einigen EU-Mitgliedsstaaten jedoch
toleriert (Nachfragen empfehlenswert).
Eine gültige Hauptuntersuchung ist teilweie erforderlich.
Auch müssen die Fahrzeuge, die mit diesen Kennzeichen bewegt werden,
verkehrssicher sein.
Zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist eine Haftpflicht-Versicherungsbestätigung erforderlich (eVB-Nummer).
Ebenso müssen Sie sich ausweisen können per Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung).
Sollte das Fahrzeug nach dem Kurzzeitkennzeichen auf den gleichen Namen angemeldet
werden, wird diese Zeit von den Versicherungen (gleiche Versicherung) meist auf die
normale Zulassungszeit angerechnet.
Das Kurzzeitkennzeichen ist nur für ein Fahrzeug gültig und kann nicht auf andere
Fahrzeuge übertragen werden.
Da es das vorgenannte Kennzeichen für verschiedene Fahrzeugklassen gibt, ist für jede Fahrzeugklasse (Auto, Motorrad) der entsprechende Führerschein erforderlich (B,A).
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen sind sehr unterschiedlich.
Nachfolgende Kosten müssen einkalkuliert werden:
- Versicherung ab 50 € oder Anrechnung (auf die norm. Versicherungszeit)
- Zulassungskosten ca. 22 €
- Kennzeichenkosten ca. 15-30 €
Tipp: Möglicherweise kennen Sie ja einen Fahrzeughändler oder eine Kfz-Werkstatt,
die ein rotes Händlerkennzeichen besitzt. Sehr oft kann man dieses Kennzeichen für einen
kleinen Kostenbeitrag geliehen haben, auch wenn es eigentlich nicht Erlaubt ist.
alle Angaben ohne Gewähr!