Das Saisonkennzeichen wurde zum 01.03.1997 eingeführt
Am Fahrzeugkennzeichen kann man erkennen, ob ein Fahrzeug immer nur für eine bestimmte
Zeit für den Straßenverkehr zugelassen wird.
Im oberen Bild (Motorradkennzeichen) sind es die Rechts (in der Mitte) stehenden durch eine Linie getrennt stehenden Ziffern 4 und 11.
Die Ziffer „4“ (Oberhalb der Linie) steht für den Beginn der Zulassung des Fahrzeugs (01.April eines Jahres), die Ziffer „11“ (Unterhalb
der Linie) steht für das Ende der Zulassung des Fahrzeugs (30.November eines Jahres).
D.h., das Fahrzeug ist von Anfang April bis zum Ende November eines Jahres für des Straßenverkehr zugelassen.
Bei langen Kennzeichen (z.B. für Autos) stehen die Ziffern rechts am Ende des Kennzeichens.
Zulassungen eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen in der Mitte eines Monats oder das Beenden der Zulassung in der Mitte eines
Monats sind nicht möglich.
Vorteile des Saisonkennzeichens:
Man kann ein Fahrzeug immer für einen bestimmten Zeitraum im Jahr für den Straßenverkehr
zulassen (z.B. Motorrad, Cabrio/Roadster), ohne es ständig ab-/anmelden zu müssen.
Dies erspart Zeit und Kosten!
Im Normalfall ist auch für diesen Zeitraum nur Kfz-Steuer und Versicherungsprämie
zu zahlen.
Was zu bedenken ist:
- ein Fahrzeug ist nur für diesen Zeitraum zugelassen. Eine Inbetriebsetzung des
Fahrzeugs außerhalb des Zulassungszeitraums im öffentlichen Verkehrsraum ist
wie das Fahren eines nichtzugelassenen Fahrzeugs und wird mit Bußgeld, Punkten
und ggf. Freiheitsstrafe geahndet,
- eventuelle Steuerbefreiungen für einen Zeitraum werden durch diese Zulassungsart
nicht unterbrochen (z.B. 5 Jahre ab Erstzulassung, die Steuerbefreiung endet nach 5 Jahren, egal wie oft das Fahrzeug
an-/abgemeldet wird,
- für ein Saisonkennzeichen kann kein Wechselkennzeichen beantragt werden.
- ebenso darf ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb der Zulassungszeit (wie jedes abgemeldete Fahrzeug)
nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und gehört auf einem Privatgelände (oder Garage/Carport).
Was zu beachten ist:
Einige Versicherungen bieten spezielle Saisonkennzeichen-Tarife an, die nicht unbedingt
günstiger sein können. Versicherungszeiten werden bei Saisonkennzeichen häufig nach
Kurztarif abgerechnet.
Wenn Sie Wert darauf legen, dass der Schadenfreiheitsrabatt weiter läuft, achten Sie
darauf, dass die Zulassungsunterbrechung nicht länger als 6 Monate beträgt (gemäß
dem Kennzeichenbild von Dezember (12) bis März (03) des Folgejahres, hier sind es 4 Monate).
Eine Vertragsunterbrechnung des Versicherungsvertrages von bis zu 6 Monaten wird von
den Versicherungen so gehandhabt, als hätte sie nicht stattgefunden.
Zulassung
Um ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen anzumelden, benötigt man die gleichen
Unterlagen wie für die normale Zulassung eines Fahrzeugs.
Wenn man das Fahrzeug selbst zulässt benötigt man:
Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugschein), soweit vorhanden
Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Bankverbindung zur Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (wenn nicht Steuerfrei)
Wird das Fahrzeug durch einen Dritten (z.B. Freund, Firma) angemeldet, wird
zudem eine schriftliche Vollmacht benötigt. Der Beauftragte muss sich ausweisen
können.
Es ist immer Ratsam vor einer Zulassung die zuständige Zulassungsbehörde
anzurufen um zu erfahren (bei Schilderung des Falles) was alles benötigt wird.
Sehr oft ist es ja eine Ummeldung.
alle Angaben ohne Gewähr!