Diese Art des Kennzeichens nennt man im Volksmund auch Mofakennzeichen,
Mopedkennzeichen oder Rollerkennzeichen.
Das Kennzeichen besteht aus 3 Zahlen (obere Reihe) und 3 Buchstaben (untere Reihe)
An der unteren Reihe (Buchstaben) ist zu erkennen, von welcher Versicherung das
Versicherungskennzeichen herausgegeben wurde.
Ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2012
(Die Farbe des Kennzeichen bestimmt das Jahr)
Versicherungskennzeichen sind gedacht für Fahrzeuge wie:
- Mofa oder Mofaroller, deren Verbrennungsmotoren max. 50 ccm Hubraum haben
und max. 25 km/h schnell sind,
- Mopeds oder Roller, deren Verbrennungsmotoren max. 50 ccm Hubraum haben
und max. 45 km/h schnell sind,
- Quads oder Trikes, auch hier mit max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und einer
Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h,
- Mofas und Mopeds, die aus der ehemaligen DDR kommen und vor dem 01.03.1992
versichert waren (Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h),
- einige (bestimmte) elektrische Krankenfahrstühle
- sowie Fahrräder mit Elektromotor, sogenannte Pedelec 45/S-Pedelec/Speed-Pedelec.
Hier liegt die Leistung der Elektromotoren etwa zwischen 250-500 Watt.
Die E-Motoren sind meist bis zu einer Tretunterstützung bis 45 km/h ausgelegt.
Für diese Fahrzeuge gibt es meist nur eine Betriebserlaubnis und sie müssen
auch nicht zur Hauptuntersuchung.
Sie müssen jedoch ein Versicherungskennzeichen führen, wodurch angezeigt wird,
dass eine Haftpflichtversicherung besteht.
Versicherungskennzeichen gelten immer für ein Jahr.
Das Versicherungsjahr fängt am 01 März eines Jahres an und endet am 28/29 Februar des Folgejahres.
Zur Unterscheidung der Gültigkeiten wird das Kennzeichen je Versicherungsjahr in einer
anderen Farbe ausgegeben.
Hier sind es die Farben Schwarz, Blau, Grün
In der Reihe der Versicherungsjahre sind die Kennzeichenfarben Blau (2012), Grün (2013),
Schwarz (2014), Blau (2015), Grün 2016), Schwarz (2017) usw.
An den Farben kann man erkennen, ob ein Fahrzeug versichert ist oder nicht.
An der roten Kennzeichenfarbe erkennt man ein „Händlerkennzeichen“.
Weiterhin ist an dem Kennzeichen erkennbar, für welches Jahr es herausgegeben wurde.
Es gibt für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen auch eine Kaskoversicherung
(z.B. Teilkasko).
Beantragt man ein Versicherungskennzeichen innerhalb eines Versicherungsjahres, so sind
die Kosten hierfür bis zum Ablauf des Versicherungsjahres anteilig zu bezahlen.
Für ein Mofa bzw. Mofaroller (bis 25 km/h, max. 50 ccm) benötigt man eine
Prüfbescheinigung (Altersabhängig), die immer mitzuführen ist.
Für Mopeds oder Roller (bis 45 km/h, max. 50 ccm) benötigt man mindesten die
Führerscheinklasse „M“ oder „S“ (Trikes/Quads). Auch der Führerschein ist immer mitzuführen.
Der Halter des Versicherungskennzeichens kann (z.B. Schadenfall) über den Zentralruf
des GDV (Gesamtverband d. Versicherer) unter der Rufnummer 0800-2502600 ermittelt
werden
Die Kosten für das Versicherungskennzeichen sind je nach Versicherung sehr
unterschiedlich.
Hier sind Versicherungsvergleiche angebracht.
Eine wesentliche Rolle des Versicherungspreises ist, ob der Fahrer(in) bis 18Jahre alt ist
oder ob er über 18 Jahre alt ist.
Die reine Haftpflichtversicherung kostet um die 50-70 € per Versicherungsjahr.
Haftpflicht mit Teilkasko kostet um die 100 € per Versicherungsjahr.
Minderjährige (unter 18 Jahre alt) müssen zu Beantragen eines Versicherungskennzeichen
die Erlaubnis der Eltern (Unterschrift) beifügen.
alle Angaben ohne Gewähr!