Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass jede Zulassungsbehörde einen gewissen Spielraum bezüglich Preise und Regeln hat. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht grundsätzlich. Daher sind alle unten genannten Hinweise als Anregung zu sehen. Um sicher zu gehen, rufen Sie vorab immer zuerst die für Sie zuständige Zulassungsbehörde an, um zu erfahren, was Sie für Ihr Vorhaben benötigen und was es kostet. Die meisten Zulassungsbehörden haben eine Auskunftstelle. Bei fehlenden Unterlagen wird man meistens nach Hause geschickt und diesen Weg kann man sich sparen (es ist unter Umständen sehr weit bis nach Hause und zurück).

 

Kennzeichen mitnehmen

Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden, wird das Kennzeichen meist reserviert. Die Reservierung gilt i.d.R. für ein Jahr. In äusserst seltenen Fällen ist eine weitere Reservierung möglich.
Da man das/die Kennzeichen für ein neues Fahrzeug mitnehmen kann und wenn die alten Kennzeichen noch in einem guten Zustand sind, kann man dadurch die Kosten für neue Kennzeichen (ca. 30-40 Euro) sparen. Hat man eine gute Kennzeichen-Nummer oder -Kombination, behält man diese durch die Reservierung weiter.
 

Wunschkennzeichen

Sie können sich ein Wunschkennzeichen reservieren lassen (falls vorhanden). Bei vielen Zulassungsstellen geht dies mittlerweile über Internet. Oft gilt diese Reservierung nur für 3 Monate. Es emphielt sich daher immer, sich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde über die Möglichkeiten der Kennzeichenreservierung zu informieren. Die Kosten für eine Kennzeichenreservierung (ggf. Verlängerung) liegen meist bei etwa 12-15 Euro.
Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen und sich eine Kennzeichennummer/-kombination aus einem Stapel Kennzeichennummern aussuchen, gilt dies oft schon als Vergabe eines Wunschkennzeichen uns Sie werden zur Kasse gebeten. Der Wechsel eines vorhandenen Kennzeichen (Fahrzeug ist zugelassen) ist meist auch möglich, spätestens dann, wenn man ein Kennzeichen verliert oder es entwendet wird.
Achten Sie darauf: Ein Wunschkennzeichen kostet immer Geld!
 
Wenn man ein (neu oder gebraucht) Fahrzeug auf sich (oder einen anderen) neu zulässt, aber das alte Kennzeichen (vorheriges Fahrzeug) behalten möchte, wird auch das alte Kennzeichen als Wunschkennzeichen gesehen. Hierzu muss natürlich erst einmal das vorherige Fahrzeug abgemeldet werden. Will man das Kennzeichen für das neue Fahrzeug verwenden, muss zwischen der Abmeldung des "alten" Fahrzeugs und Anmeldung des "neuen" Fahrzeugs mindestens ein Tag vergehen, damit es freigeschaltet ist. Will man, dass es sofort freigeschaltet wird, kostet es zusätzliche Gebühren. Man darf nicht vergessen, dass selbst bei Abmeldung eines Fahrzeugs erst ab Beginn des neuen Tages wirksam ist. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Kennzeichen sofort (gegen Gebühr) freigeschaltet ist.
 
alle Angaben ohne Gewähr!