Bis etwa zur Mitte 1996 wurde die Versicherungsprämie nach der Motorleistung
des jeweiligen Fahrzeugtyps ermittelt.
Um die Versicherungsprämie für jedes Fahrzeugmodell gerechter zu ermitteln,
stufte man danach anhand von jährlichen Statistiken über die Schadenhäufigkeit die
Fahrzeugmodelle in Fahrzeugtypstufen ein.
in der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es die Stufen (KH) 10 – 25
in der Kfz-Teilkaskoversicherung die Stufen (TK) 10 – 34
und in der Kfz-Vollkaskoversicherung die Stufen (VK) 10 – 35
Bei neuen Fahrzeugmodellen, bei denen noch keine Einstufung vorgenommen werden
kann, nimmt man Anfangs die Einstufungen von Vergleichsmodellen.
Auch ältere Fahrzeuge werden in der Regel schlechter eingestuft als neuere Fahrzeuge.
Die ermittelten Fahrzeugtypeinstufungen sind für jede Versicherung verbindlich.
Da jedes Jahr die Fahrzeugtypeinstufungen anhand von Statistiken neu ermittelt
werden, kann es passieren, dass ein Fahrzeug, welches in eine gute Typklasse eingestuft
wurde, plötzlich schlechter eingestuft wird.
Es ist natürlich auch umgekehrt möglich.
Sollte sich durch eine Neueinstufung der Versicherungsbeitrag erhöhen, ohne das sich Versicherungsleistungen erhöhen,
hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 40 (VVG)
alle Angaben ohne Gewähr!