Die Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Vollkaskoversicherung fällt unter dem Oberbegriff „Kaskoversicherung“
Ein Bestandteil der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung.
Die Kfz-Vollkaskoversicherung ist ebenso wie die Kfz-Teilkaskoversicherung
eine freiwillige Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht-Versicherung

 

  1. Allgemeines
  2. Berechnungsfaktoren
  3. Versicherungsumfang (Was ist abgedeckt)
  4. Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen
  5. Bis zu welchem Betrag wird ersetzt
  6. Besonderheiten
  7. Selbstbeteiligung
  8. Rabatte
  9. Geltungsbereich

 

 

1. Allgemeines
die Kfz-Vollkaskoversicherung ist oft eine Voraussetzung dafür, ein
Fahrzeug finanzieren oder leasen zu können.
Da die Kosten der Vollkaskoversicherung im Verhältnis zum Fahrzeugwert
stehen sollen, wird ein Fahrzeug meist nur in den ersten 3-6 Jahren nach
Neukauf Vollkaskoversichert.
Es werden neben Teilkaskoschäden auch Vandalismusschäden und selbst
verursachte Schäden am versicherten Fahrzeug reguliert.
Hat ein Unfallschaden mit einem anderen Fahrzeug stattgefunden und
Sie haben eine Teilschuld, können Sie über das Quotenvorrecht zusätzliche
anfallende Kosten wie anteilige Gutachterkosten, Hochstufungskosten etc.
erstattet bekommen.
siehe hierzu: Quotenregelung

 

2. Berechnungsfaktoren
Ebenso wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung spielt bei der Berechnung
der Vollkaskoprämie

- die Höhe des Schadenfreiheitsrabatt (Schadenfreiheitsklasse)

- die Typklasse des Fahrzeug

- die Regionalklasse des Fahrzeug

eine wesentliche Rolle.
Zudem kommen die internen Berechnungsfaktoren einer Versicherung.
Daher sind die Versicherungsprämien bei den Versicherungen sehr
unterschiedlich.

Bevor Sie mit einer Versicherung einen Vertrag abschließen, sollten Sie sich
bei der in Frage kommenden Versicherung erkundigen, was die

- die Haftpflichtversicherung

- die Vollkaskoversicherung

- die Teilkaskoversicherung

kostet.
Versicherungen akzeptzieren oft nicht, wenn man für eine der Leistungen
eine andere Versicherung wählt.


3. Versicherungsumfang
Neben den Schäden, die mit der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind,
werden auch mutwillige Beschädigungen durch Fremde – Vandalismus -
und selber verursachte Fahrzeugschäden ab.


4. Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen
- wenn ein Schaden vorsätzlich herbei geführt wird.
- grobe Fahrlässigkeit (teilweise ausgeschlossen)
- Wenn das Fahrzeug nicht zweckmäßig verwendet wird (z.B. Rennen)
- höhere Gewalt, auch Krieg, Kernenergie, Unruhen, Staatsgewalt oder
Erdbeben etc.


7. Bis zu welchem Betrag wird ersetzt
Es wird max. bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeugs
erstattet.
Ebenso wie bei der Haftpflichtversicherung hat auch ein beschädigtes Fahrzeug
eventuell einen Wert (wenn Ersatzteile verwertbar sind oder Dritte das
Fahrzeug aus Aufbauwert ansehen).
Mittels Restwertbörsen wird mit verunfallten Fahrzeugen gehandelt.
Eine Fahrzeugreparatur, die unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegt
(ggf. abzüglich Restwert), wird auch erstattet.
Seit August 2002 wird die Mehrwertsteuer nur noch erstattet, wenn sie
tatsächlich angefallen ist.


6. Besonderheiten
In der Kaskoversicherung (Vollkasko/Teilkasko) hat die Versicherung das
Weisungsrecht, d.h. die Versicherung kann entscheiden, was gemacht wird.

Wenn Sie bei einem entstandenen Schaden Eigenwillig (ohne Rücksprache mit der Versicherung)
einen Kfz-Sachverständigen beauftragen, müssen Sie damit rechnen, dass diese
Kosten nicht erstattet werden.
Ebenso muss man akzeptieren, dass altersgemäße Abzüge gemacht werden.
Wird die Vollkaskoversicherung zur Regulierung eines Fahrzeugschaden
herangezogen, der nicht mit der Teilkaskoversicherung abgedeckt ist, so wird von
der Schadensumme die Selbstbeteiligung abgezogen.
Auch wird man im Schadenfreiheitsrabatt schlechter gestuft.
Es dauert dann einige Jahre (wenn kein weiterer Fahrzeugschaden abgerechnet
wird), bis man wieder den jetzigen Schadenfreiheitsrabatt erreicht hat.
Die anfallende Mehrwertsteuer wird ebenso nur noch bezahlt, wenn sie
tatsächlich angefallen ist.

Ein Vollkasko-Schadenfall wird nicht so Reguliert wie ein Haftpflicht-Schadenfall.

Bei kleineren Fahrzeugschäden sollte man es sich gut überlegen, die Vollkasko
(wenn vorhanden) in Anspruch zu nehmen.
Sehr schnell übertreffen die Selbstbeteiligung und die durch den gemeldeten Schaden
bedingte Schlechterstufung im Schadenfreiheitsrabatt (höhere Versicherungsprämie)
auf Dauer die Schadenkosten.


7. Selbstbeteiligung
Es kann eine Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung abgeschlossen
werden.
Die gängigen Beteiligungsstufen sind 150 € / 300 € / 600 € / 1000 €

Hierdurch verringert sich die zu zahlende Versicherungsprämie spürbar.
Da die Teilkasko meist extra behandelt wird (Bestandteil der Vollkaskoversicherung),
kann hierfür eine abweichende Selbstbeteiligung – meist 150 € - abgeschlossen
werden.


8. Rabatte
In der Vollkaskoversicherung gibt es den Schadenfreiheitsrabatt.
Rechnet man keinen Fahrzeugschaden mit der Versicherung ab, wird man damit
belohnt, dass im Folgejahr die Versicherungsprämie sinkt (Besserstufung).
Hat man schon das Maximum an Rabatt erreicht, sinkt zwar nicht mehr die
Versicherungsprämie, dafür steigt man aber (nur) in den (schadenfreien)
Versicherungsjahren.
Rechnet man jedoch einen Fahrzeugschaden mit der Versicherung ab, wird man
im Folgejahr im Schadenfreiheitsrabatt um einige Jahre schlechter gestuft
(abhängig von dem am Schadentag vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt)
Alle Fahrzeugschäden, die mit der Teilkaskoversicherung abgerechnet werden
können, unterliegen keinem Schadenfreiheitsrabatt, d.h. man wird nicht
schlechter gestuft (die Versicherungsprämie steigt nicht).


9. Geltungsbereich
Der Bereich, in dem die Vollkaskoversicherung gültig ist, beschränkt sich meist auf
Europa. Sollte man den europäischen Kontinent verlassen, ist vorher Rücksprache
mit der Vollkasko-Versicherung angesagt, um sich ggf. zusätzlich zu versichern.
Bei Fahrten in osteuropäische Länder werden von den Versicherungen oft
Leistungen ausgeschlossen, insbesondere im Teilkaskobereich (z.B. Diebstahl).

 

alle Angaben ohne Gewähr!