Personenschäden, was steht einem zu!
Personenschäden sind die hässlichsten Folgen, die ein Fahrzeugunfall (verschuldet oder nicht verschuldet) nach sich ziehen kann. Man kann nie im voraus sagen, wie sehr bei einem Schaden die Unversehrtheit einer Person in Mitleidenschaft gezogen wird. Während man bei einem Pkw/Lkw noch ein schützendes Blechkleid um sich herum hat, sieht es bei einem Zweirad schon ganz anders aus. Hier reicht schon ein Sturz aus, um für das restliche Leben gezeichnet zu sein.
In vielen Fällen gehen Arbeitgeber, Dienstherren oder Sozialversicherungsträger mit den erstattungsfähigen Kosten in Vorleistung. In jeden Fall gehen dann erstattungsfähige Ansprüche gegen den Schädiger bzw. seinem Haftpflichtversicherer auf sie über.
Durch Behandlungskosten, Rentenzahlungen oder Unterhaltskosten können Personenschäden schnell in die Hunderttausende EURO oder gar Millionen EURO gehen. Hier wäre dringend zu raten, die Versicherungsdeckungssummen aufzustocken (es kostet eigentlich nur Kleingeld), wenn es noch nicht geschehen ist. Ein derartiges zufälliges Ereignis kann einen Bettelarm machen.
Es ist bei Personenschäden immer ratsam, einen erfahrenen Anwalt mit der Regelung seiner Interessen zu beauftragen. Die Kosten des Anwalt trägt die Versicherung des Schädigers. Als Geschädigter sind Sie im Normalfall ein Laie, der Bearbeiter der Versicherung jedoch ein Profi.
Der Umfang der Ersatzansprüche bei unverschuldeten Personenschäden sind:
- Heilbehandlungskosten
- Vermehrte Kosten/Bedürfnisse
- Verdienstausfall eines Erwerbstätigen
- Verdienstausfall eines nicht Erwerbstätigen wie z.B eine Hausfrau
- Unterhaltskosten (bei Tötung)
- Schmerzensgeld
- Invaliditätsrente
- Beerdigungskosten
- Besuchskosten
alle Angaben ohne Gewähr!